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Datenschutzbedinung: Österreich hat mit dem Datenschutzgesetz 2000 eine sehr aktuelle Rechtsnorm. Das DSG 2000 regelt nicht nur die Verwendung personenbezogener Daten, die Auskunftsrechte Betroffener, die Zulässigkeit der Weitergabe von Daten und den Umgang mit Daten in Netzwerken, sondern enthält auch Bestimmungen zur Datensicherheit und zu Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen und sieht empfindlichen Strafen bei der missbräuchlichen Verwendung von Daten vor. Das Grundrecht auf Datenschutz ist als Verfassungsbestimmung ausgebildet § 1 DSG 2000).
Geschützt sind personenbezogene Daten. Weitere Voraussetzung ist das Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses. Ein solches liegt dann nicht vor, wenn die Daten öffentlich sind (also etwa sich aus dem Telefonbuch ergeben.
Personenbezogene Daten sind Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist; ,,nur indirekt personenbezogen'' sind Daten für einen Auftraggeber, Dienstleister oder Empfänger einer Übermittlung dann, wenn der Personenbezug der Daten derart ist, dass dieser Auftraggeber, Dienstleister oder Übermittlungsempfänger die Identität des Betroffenen mit rechtlich zulässigen Mitteln nicht bestimmen kann.
Sensible Daten (besonders schutzwürdige Daten) sind Daten natürlicher Personen über ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder ihr Sexualleben.
Im April 2008 ist die DSG-Novelle 2008 (Entwurf, 182/ME Erläuterungen) in Begutachtung gegangen. Wesentliche Eckpunkte sind die gesetzliche Regelung für Videoüberwachungen durch Private, die Installierung eines Datenschutzbeauftragten in Betrieben sowie die einheitliche Zuständigkeit des Bundes für Datenschutzfragen.